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Formulare zum Download

Für die zügige und strukturierte Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein reibungsloser Informationsaustausch entscheidend. Um Abläufe zu verkürzen und Ihr Mandat ohne Verzögerungen bearbeiten zu können, stellen wir Ihnen verschiedene Formulare als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung. Diese können bequem digital ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Unterlagen aus rechtlichen Gründen unterschrieben benötigen.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, können Sie uns das Mandat gerne telefonisch, per Telefax oder per E-Mail übertragen.

Im Anschluss wird in der Regel ein persönlicher oder telefonischer Besprechungstermin vereinbart, in dem der Sachverhalt erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt wird. Eine sorgfältige Vorbereitung ist dabei besonders hilfreich. Daher bitten wir Sie, uns die relevanten Unterlagen und Dokumente möglichst bereits vor diesem Termin zur Verfügung zu stellen. Nur wenn uns alle wesentlichen Informationen vollständig vorliegen, können wir Ihre Interessen sachgerecht und effektiv vertreten. Nach Abschluss des Mandats erhalten Sie uns überlassene Originalunterlagen selbstverständlich zurück.

Die formelle Mandatserteilung erfolgt grundsätzlich durch die Unterzeichnung einer Vollmacht. Diese berechtigt uns, Sie umfassend gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen Beteiligten zu vertreten. Unsere Standardvollmacht stellen wir Ihnen als PDF zur Verfügung. Sie können diese bei Bedarf bereits digital ausfüllen. Sollten hierzu Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Für unsere anwaltliche Tätigkeit erhalten wir ein Honorar, dessen Berechnung sich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richtet. Dabei ist zu beachten, dass das Honorar gesetzlich nicht vom Ausgang des Verfahrens abhängig gemacht werden darf, sondern sich am sogenannten Streit- bzw. Gegenstandswert orientiert. Gerne erläutern wir Ihnen im konkreten Einzelfall, wie sich dieser Wert bemisst. Der durch das RVG vorgegebene Gebührenrahmen darf grundsätzlich nicht unterschritten werden; alternativ kann jedoch auch eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden. Die Kosten einer ersten Beratung für Verbraucher sind gemäß Nr. 2102 VV RVG auf maximal 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer begrenzt.

Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Durchführung kostenrelevanter Maßnahmen transparent über die voraussichtlich anfallenden Gebühren. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auf Wunsch die Korrespondenz mit dem Versicherer, holen eine Deckungszusage ein und unterrichten Sie über deren Umfang.

Grundsätzlich sind die Anwalts- und Gerichtskosten vom Auftraggeber zu tragen. Außergerichtlich richtet sich eine mögliche Kostenerstattung durch die Gegenseite nach den gesetzlichen Bestimmungen. In gerichtlichen Verfahren entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung entsprechend dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen.

Bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (vorläufig) bei der Staatskasse zu beantragen. Ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen und beraten Sie hierzu umfassend.

Während der laufenden Bearbeitung halten wir Sie kontinuierlich über den Stand der Angelegenheit informiert. Sie erhalten Abschriften unserer Schreiben sowie der eingehenden Korrespondenz der Gegenseite. Sollten wir Sie um Stellungnahmen oder die Übersendung weiterer Unterlagen bitten, empfehlen wir eine zeitnahe Rückmeldung, damit Fristen zuverlässig eingehalten werden können. Über bestehende Fristen informieren wir Sie selbstverständlich im Einzelfall.