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Formulare zum Download

Bei der Vertretung und effizienten Bearbeitung Ihres Mandats ist der schnelle Austausch von Informationen unerlässlich. Um Zeit einzusparen und somit schneller für Sie tätig werden zu können, haben wir verschiedene Formulare im PDF-Format zum Download für Sie bereitgestellt. Die Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt und dann ausgedruckt werden, denn wir benötigen die Dokumente unbedingt mit Unterschrift.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, können Sie uns das Mandat gerne telefonisch, per Telefax oder per E-Mail übertragen.

In der Regel wird dann ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart, in dem die Angelegenheit erörtert und die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird. Hierbei ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn Sie uns vor dieser Besprechung alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente bereits zur Verfügung stellen, damit eine Vorbereitung möglich ist. Bedenken Sie bitte, dass wir Ihre Interessen nur wirksam wahrnehmen können, wenn uns über alle wesentlichen Umstände und Einzelheiten des Falles sämtliche Informationen vorliegen. Nach Beendigung der Angelegenheit werden Ihnen übergebene Originalunterlagen natürlich wieder ausgehändigt.
 

Die eigentliche Mandatserteilung erfolgt grundsätzlich mit Unterzeichnung der Vollmacht, die uns ermächtigt, Ihre Interessen umfassend gegenüber Gerichten, Behörden und möglichen Gegnern zu vertreten. Die von uns verwendete Standardvollmacht können Sie oben als PDF einsehen und – wenn Sie es wünschen – auch bereits im Computer vervollständigen und ausfüllen. Wenn Sie Fragen zu dieser Vollmacht haben, rufen Sie uns einfach an.

Für unsere Tätigkeit Ihrer Interessenvertretung erhalten wir ein Honorar, dessen Umfang ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wir bitten hierbei um besondere Beachtung, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen das anwaltliche Honorar nicht vom Erfolg abhängen darf, sondern vom sogenannten Streit- bzw. Gegenstandswert eines Falles. Über die Berechnung des Gegenstandswerts geben wir Ihnen im Einzelfalle gerne Auskunft.

Der durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegebene Gebührenrahmen darf grundsätzlich nicht unterschritten werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
Eine erste Beratung für Verbraucher ist gem. Nr. 2102 VV RVG auf höchstens 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer begrenzt.


Natürlich werden Sie vor kostenauslösenden Maßnahmen von uns über die voraussichtlich entstehenden Gebühren informiert. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, erledigen wir die Korrespondenz mit der Versicherung, fragen Deckungsschutz an und informieren Sie über die Eintrittspflicht der Versicherung.

Grundsätzlich haben Sie als Auftraggeber die Anwaltsgebühren sowie auch Gerichtskosten zu tragen. Aussergerichtlich richtet sich eine Kostenerstattungspflicht der Gegenseite nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. In gerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgt der Kostenausspruch durch das Gericht und richtet sich nach der Quote des Obsiegens und Unterliegens.

Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen kann sowohl nach dem Beratungshilfegesetz als auch im Wege der Prozeßkostenhilfe eine (vorläufige) Kostenübernahme durch die Staatskasse beantragt werden kann. Über die hierüber erforderlichen Voraussetzungen beraten wir Sie ebenfalls.

Während des laufenden Mandats halten wir Sie vom Fortgang der Angelegenheit stets unterrichtet. Sowohl von unseren Schreiben und Schriftsätzen, als auch von eingehenden Schreiben der Gegenseite erhalten Sie automatisch Ablichtungen. Wenn wir Sie im Rahmen dieser regelmäßigen Korrespondenz um Stellungnahmen, die Hereingabe von weiteren Unterlagen oder ähnliches bitten, setzen Sie sich bitte möglichst umgehend mit uns in Verbindung, damit möglicherweise bestehende Fristen eingehalten werden können. Wir werden Sie hiervon jedoch auch im Einzelfall informieren.