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Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Wir nehmen Ihnen den Ärger!

Mit unserer Kompetenz und Erfahrung zur Abwicklung von Unfallschäden stehen wir Ihnen zur Verfügung! Wir beraten Sie umfassend, beantworten alle Fragen und sichern Ihnen eine kompetente und völlig unabhängige Betreuung zu.

Für Sie entstehen keine Aufwendungen, denn nach ständiger Rechtsprechung werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Haftung bezahlt.

Auf jeden Fall sollten Sie berücksichtigen, dass nur ein Rechtsanwalt (als unabhängiges Organ der Rechtspflege) Ihnen korrekt mitteilen wird, welche Ansprüche gegenüber  dem Unfallgegner bestehen. Übernimmt die gegnerische Versicherung das »Schadensmanagement «, überlassen Sie Ihrem Gegner, welche Ansprüche er Ihnen freiwillig bezahlt.
Dass dies in den seltensten Fällen sinnvoll ist, liegt wohl auf der Hand!

Das steht Ihnen nach einem 
unverschuldeten Unfall zu:

Totalschaden
Hier wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet, sowie die Nebenkosten, wie z. B. Zulassungskosten.
Übrigens: Es ist häufige Praxis der Versicherer, dass die Restwertermittlung entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorgenommen wird, um die Spanne, die bezahlt werden muss, zu verkürzen.

Reparaturschaden
Falls das Fahrzeug noch reparabel ist, sind die Reparaturkosten sowie die Wertminderung erstattungsfähig (soweit der Sachverständige eine solche Wertminderung im  Gutachten festsetzt).
Gerade dieser Posten wird von Versicherern gerne gekürzt und/oder nicht freiwillig bezahlt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden
vorliegt (die Reparaturkosten sind höher, als der Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall) und Sie das Fahrzeug dennoch reparieren lassen möchten.

 

Fiktive Abrechnung (ohne Reparatur)
In diesem Falle werden häufig die meisten Kürzungen, entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, vorgenommen.
Insbesondere bei den Stundenverrechnungssätzen der Werkstätten, den Ersatzteilpreisaufschlägen, den Verbringungskosten und vielem mehr…

Sachverständiger
Hier haben Sie die freie Wahl.

Mietwagen/Nutzungsausfall
Sie haben das Recht auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.

Nebenkosten
Über weitere erstattungsfähige Positionen beraten wir Sie gerne persönlich.

Personenschäden
Sollten Sie oder einer Ihrer Mitfahrer bei dem Unfall verletzt worden sein, stehen weiterhin sämtliche Ansprüche des Personenschadens im Raum, insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Geltendmachung von Heilbehandlungskosten, Massagen, etc.

Schadenregulierung –
schnell, unkompliziert, einfach!

Als der Partner an Ihrer Seite übernehmen wir die komplette Abwicklung des Unfallschadens. Alle Rechnungen (Abschleppen, Gutachter, Werkstatt, etc.) erhalten wir direkt und leiten diese an die Versicherung weiter.
Wir sorgen dafür, dass die entstandenen Kosten aus der Entschädigungsleistung der Versicherung beglichen werden.

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, somit müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Auch das Honorar für unsere Tätigkeit muss von der gegnerischen Versicherung übernommen werden!

Wir arbeiten ausschließlich mit unabhängigen, freien Sachverständigen zusammen. Auf Wunsch können wir Ihnen Reparaturbetriebe und Mietwagenfirmen empfehlen, die sich in unserer langjährigen Tätigkeit als kompetent und zuverlässig erwiesen haben.

Geblitzt? Handy am Steuer?
Wir helfen Ihnen!

Sollte gegen Sie ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden (ob im Zusammenhang mit einem Unfall oder auch isoliert), stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen Ihre Verteidigung.